Diese Reklamationsordnung gilt für den Verkauf von Waren durch Kandoo s.r.o IdNr. 05682771, mit Sitz Polní 4583, Zlín, PLZ 76005, Tschechische Republik, Betriebsstätte Kandoo, s.r.o., Hlavničkovo nábřeží 5629, Zlín, PLZ 760 01, Tschechische Republik (im Folgenden „Verkäufer“ genannt)..
1. 1. Der Verkäufer haftet gegenüber dem Käufer dafür, dass die Ware bei Erhalt frei von Mängeln ist. Insbesondere haftet der Verkäufer gegenüber dem Käufer dafür, dass zum Zeitpunkt der Übernahme der Ware durch den Käufer::
- - die Ware die Eigenschaften hat, die die Parteien vereinbart haben, und sie mangels einer solchen Vereinbarung die Eigenschaften hat, die der Verkäufer oder Hersteller beschrieben hat oder die der Käufer im Hinblick auf die Art der Ware und auf der Grundlage der vom Verkäufer durchgeführten Werbung erwartete,
- die Ware für den Verwendungszweck geeignet ist, den der Verkäufer für ihre Verwendung angibt oder für den Waren dieser Art üblicherweise verwendet werden,
- die Qualität oder Ausführung der Ware dem vertraglich vereinbarten Muster oder Modell entspricht, wenn die Qualität oder Ausführung nach einem vertraglich vereinbarten Muster oder Modell bestimmt wurde,
- die Ware die entsprechende Menge, das entsprechende Maß oder das entsprechende Gewicht aufweist und
- die Ware den Anforderungen der gesetzlichen Vorschriften entspricht.
2. Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten nach Erhalt der Ware beim Käufer ein Mangel, so wird davon ausgegangen, dass die Ware bereits bei Übernahme mangelhaft war. Der Käufer ist berechtigt, das Recht wegen eines Mangels, der an Verbrauchsgütern auftritt, innerhalb von vierundzwanzig Monaten nach Übernahme geltend zu machen. Diese Regelung gilt nicht bei einer zu einem niedrigeren Preis verkauften Ware, wenn ein Mangel vorliegt, aufgrund dessen ein niedrigerer Preis vereinbart wurde, bei einer Abnutzung der Ware, die durch deren üblichen Gebrauch entstanden ist, bei gebrauchter Ware, wenn ein Mangel vorliegt, der dem Grad der Nutzung oder Abnutzung entspricht, den die Ware bei der Übernahme durch den Käufer hatte, oder wenn sich dies aus der Beschaffenheit der Ware ergibt..
3. Im Falle eines Mangels kann der Käufer die Ware beim Verkäufer reklamieren und Folgendes verlangen:
- den Umtausch gegen neue Ware,
- die Reparatur der Ware,
- einen angemessenen Rabatt auf den Kaufpreis,
- er kann vom Vertrag zurücktreten..
4. Der Käufer hat das Recht, vom Vertrag zurückzutreten:
- wenn die Ware einen erheblichen Mangel aufweist,
- wenn er die Sache wegen wiederholtem Auftreten eines Mangels oder von Mängeln nach der Reparatur nicht ordnungsgemäß nutzen kann,
- bei einer Vielzahl von Produktmängeln..
5. Der Verkäufer ist verpflichtet, reklamierte Ware in jeder Betriebsstätte entgegenzunehmen, in der dies möglich ist, ggf. auch am Sitz oder Geschäftssitz. Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Käufer eine schriftliche Bestätigung darüber auszustellen, wann der Käufer das Recht ausgeübt hat, was der Inhalt der Reklamation ist und welche Art der Bearbeitung der Reklamation der Käufer verlangt, sowie eine Bestätigung über das Datum und die Art der Bearbeitung der Reklamation, einschließlich einer Bestätigung der Reparatur und ihrer Dauer, oder einer schriftlichen Begründung für die Ablehnung der Reklamation..
6. Über die Reklamation entscheidet der Verkäufer oder ein von ihm beauftragter Mitarbeiter unverzüglich, in komplexen Fällen innerhalb von drei Werktagen. In diese Frist wird die für die Art der Ware oder Dienstleistung angemessene Zeit, die für die fachmännische Beurteilung des Mangels erforderlich ist, nicht einberechnet. Die Reklamation, einschließlich der Beseitigung des Mangels, muss unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum ihrer Geltendmachung bearbeitet werden, es sei denn, Verkäufer und Käufer vereinbaren eine längere Frist. Der fruchtlose Ablauf dieser Frist gilt als wesentliche Vertragsverletzung und der Käufer hat das Recht, vom Kaufvertrag zurückzutreten. Als Zeitpunkt der Geltendmachung der Reklamation gilt der Zeitpunkt, an dem der Käufer gegenüber dem Verkäufer seinen Willen (Ausübung des Rechts aus mangelhafter Leistung) zum Ausdruck bringt..
7. Der Verkäufer informiert den Käufer schriftlich über das Ergebnis der Reklamation und fordert den Käufer auf, die Art des Versands und den Lieferort der bearbeiteten Reklamation zu wählen. Falls der Käufer dem Verkäufer Lieferort und Versandart nicht mitteilt oder die bearbeitete Reklamation nicht an der vereinbarten Abholstelle abholt, wird die Ware 3 Monate lang beim Verkäufer gelagert und anschließend entsorgt. Im Falle einer erneuten Zusendung einer bearbeiteten Reklamation nach Nichtabholung des ersten Pakets mit der bearbeiteten Reklamation ist der Verkäufer berechtigt, Portogebühren in Höhe von 120 CZK zu erheben.
8. Das Recht wegen mangelhafter Leistung steht dem Käufer nicht zu, wenn der Käufer vor der Übernahme der Sache wusste, dass die Sache einen Mangel aufweist, oder wenn der Käufer den Mangel selbst verursacht hat..
9. Im Falle einer berechtigten Reklamation hat der Käufer Anspruch auf Ersatz der zweckmäßig aufgewendeten Kosten, die im Zusammenhang mit der Geltendmachung der Reklamation entstanden sind. Dieses Recht kann der Käufer innerhalb einer Frist von einem Monat nach Ablauf der Gewährleistungsfrist beim Verkäufer geltend machen.
10. Die Wahl der Methode zur Reklamationsbearbeitung obliegt dem Verkäufer.
11. Die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien hinsichtlich der Rechte aus mangelhafter Leistung richten sich nach den §§ 1914 bis 1925, 2099 bis 2117 und 2161 bis 2174 des Bürgerlichen Gesetzbuches sowie dem Gesetz Nr. 634/1992 Slg. über den Verbraucherschutz..